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Handwerkerrechnung: Wie viel davon und was ist absetzbar?

 

Können Sie bei der Rechnung einen Teil des Arbeitslohns, den Sie dem Maler, Tischler oder Fliesenleger bezahlen, direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen? Sichern Sie sich 1200 € vom Staat für Ihr neues Bad:

Mehr dazu erfahren Sie hier deutsche-handwerks-zeitung. Der Deutsche Bundestag hat die Regelungen zum Steuerabzug von Handwerkerleistungen verabschiedet. Der Bundesrat hat zugestimmt. Es gibt einige Dinge, die Sie beachten müssen, wenn Sie Ihre Steuerschuld durch Handwerkerkosten verringern wollen. Von den Arbeitskosten, die Sie gezahlt haben, können Sie 20 Prozent von Ihrer Steuerschuld abziehen. Maximalbetrag von 20.000 Euro, so dass ein Steuerbonus von sogar 4.000 Euro winkt. Nehmen Sie die Rechnungen von Handwerkern mit in Ihre Steuererklärung auf.

Fliesenverlegung, Malerarbeiten und Trockenbau sind typische Handwerkerleistungen, die Mieter und Eigenheimbesitzer steuerlich geltend machen können. Können viele Kosten, die für Arbeiten in Haus oder Wohnung anfallen, von der Steuer absetzen.

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Aktuelle News, Analysen aus Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, Wissen, Börse, Kultur und Sport. Die Arbeitskosten für fast alle Renovierungsarbeiten an Haus können Privatkunden von der Steuer absetzen.

    Liste der Handwerkertätigkeiten.
    Die Finanzämter erkennen unter anderem an:

  • Maler- und Lackierarbeiten  in der Haus oder am Wohnung.
  • Austausch oder Renovierung von Türen und Fenster.
  • Öffnen einer Haus- oder Wohnungstür durch einen Schlüsseldienst.
  • Reparatur und Austausch von Bodenbelägen. Verlegung von Bodenbelägen wie Fliesen, Parkett oder Teppich.
  • Modernisierung der küche oder des Badezimmers.
  • Renovierungsarbeiten und Bauleistungen.
  • Putz oder Kellerausbau.
  • Arbeiten am Dach, an der Fassade, an Garagen, oder ähnliches.
  • Gartenarbeiten, Gartenpflege. Wer einen Gärtner einstellt, kann die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung beim Finanzamt geltend machen.
  • Arbeiten an Innen- und Außenwänden.
  • Dachrinnenreinigung
  • Die Arbeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen.

   Bei Handwerkerrechnungen können Sie einen Teil der Kosten von Staat      zurück erhalten: Arbeitskosten, Maschinenkosten und Fahrtkosten              dürfen Sie in der Steuererklärung angeben.

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